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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten gegenüber den Künstlern und den Werbepartnern.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Influencer und dem Werbepartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Auftragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

§ 2 – Angebot und Vertragsschluss

Mit den ersten Anfragen des Werbepartners erfolgt kein Vertragsangebot. Diese sind lediglich Einladungen zur Abgabe eines Angebotes, welche anschließend durch den Influencer erfolgt.

Die Unterschrift auf dem Auftrag zur Werbekampagne durch den Influencer stellt somit ein wirksames Angebot nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.

Dieses kann der Werbepartner innerhalb von zwei Wochen durch eine Unterschrift des Auftrags zur Werbekampagne annehmen. Frist zur Annahme erfolgt mit dem Eingang des Angebots an den Werbepartner durch die ue media GmbH. Diesen Eingang des Angebots an den Werbepartner hat die ue media GmbH innerhalb von zwei Wochen zu betätigen. Erst durch die Unterschrift des Werbepartners auf dem Vertrag der Werbekampagne erfolgt die verbindliche Annahme nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach entsteht zum Zeitpunkt der Vorlage beider unterschriebenen Auftragsverträgen ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Künstler und dem Werbepartner.

 

§ 3 – Vergütung

Die Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Werbepartner innerhalb von 30 Tagen ausschließlich auf das genannte Konto der ue media GmbH im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 4 – Zahlungszeit

Die Zahlung der Werbekampagne wird für den Werbepartner nach Abnahme der Werbung fällig. Er hat eine Frist von 30 Tagen ab Abnahme.

Erfolgt die Zahlung in Raten, hat der Werbepartner eine Frist von 30 Tagen pro Ratenfälligkeit.

 

§ 5 – Abnahme

Der Werbepartner hat innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Werbekampagne diese in Textform zu bestätigen oder abzulehnen.

Bleibt eine Rückmeldung in Textform innerhalb der Frist aus, verfällt der Vertrag. Die ue media GmbH behält sich vor Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

§ 6 – Haftung

Mängel in der Werbekampgane haftete die ue media GmbH nicht. Die Künstler stellen die ue media GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Ansprüche aus solchen Mängeln müssen direkt gegenüber dem Künstler gestellt werden.

Die Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ue media GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ue media GmbH beruhen bleiben unberührt.

 

§ 7 – Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

§ 8 – Vorzeitige Beendigung

Der Auftrag der Werbekampagne kann zwischen dem Werbepartner und dem Künstler durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufgehoben werden. Die Vertragsbedingungen werden individuell und gemeinsam mit dem Künstler in einem separaten von der ue media GmbH gestellten und individuell gestaltbaren Aufhebungsvertrag vereinbart.

 

 

 

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